
Verlässlich begleitet von Anfang an
Eine geerbte Immobilie wirft oft sofort viele Fragen auf. Zwischen Familie, Unterlagen und Entscheidungen bleibt kaum Zeit zum Durchatmen. Wenn sich das gerade zu viel anfühlt: Sie sind damit nicht allein.
In solchen Momenten zählt vor allem Orientierung. Als erfahrene Immobilienmakler mit Fokus auf geerbte Immobilien beraten wir Sie klar und strukturiert, damit Sie wieder Sicherheit gewinnen und die nächsten Schritte souverän angehen können.
Ihre Optionen im Überblick
Nach einer Erbschaft gibt es meist zwei sinnvolle Wege: verkaufen, um das Thema geordnet abzuschließen. Oder vermieten, um die Immobilie langfristig zu behalten und Einnahmen zu erzielen. Entscheidend ist nicht, was man grundsätzlich „macht“, sondern was in Ihrer Situation wirklich passt: zur Immobilie, zu Ihrer familiären Lage und zu dem, was Ihnen jetzt wichtig ist.
Ihre Vorteile bei einer Vermarktung mit Wegweiser Immobilien
Persönliche Beratung
Wir begleiten Sie von Anfang an und beantworten alle Fragen, damit Sie jeden Schritt klar nachvollziehen können.
Starkes Netzwerk
Sie profitieren von einem starken Netzwerk, das für große Reichweite sorgt und Ihre Immobilie den passenden Käuferinnen und Käufern präsentiert.
Leistungsgarantie
Wir stehen für eine transparente Vorgehensweise und übernehmen Verantwortung für die Qualität unserer Arbeit. Alle Schritte werden für Sie klar dargestellt und nachvollziehbar ausgeführt.
Bestpreisstrategie
Unsere Erfahrung und Marktkenntnis erlauben eine angemessene und dennoch ansprechende Preisfindung, damit Sie einen hervorragenden Preis erzielen.
Das sagen unsere Kunden
Geerbte Immobilie verkaufen
Bei Erbschaftsimmobilien zählt ein sauberer Ablauf, klare Kommunikation und maximale Sicherheit in jeder Phase. Wir übernehmen den gesamten Verkaufsprozess, von der Strategie bis zur Übergabe.
Geerbte Immobilie vermieten
Gerade bei geerbten Immobilien entlastet es, wenn die Vermietung professionell organisiert ist und die Auswahl der Mieter wirklich passt. Wir begleiten Sie vom ersten Schritt bis zur Schlüsselübergabe.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Von der ersten Besichtigung bis zur Schlüsselübergabe – wir begleiten Sie durch den gesamten Vermarktungsprozess und sorgen für eine sichere, reibungslose und gewinnbringende Vermarktung.
Erstgespräch
In einem unverbindlichen Gespräch klären wir Ihre Ausgangslage und Ihre Ziele. Wir erfassen die wichtigsten Eckdaten zur Immobilie, ordnen offene Punkte und geben Ihnen eine klare Orientierung für das weitere Vorgehen.
Klare Empfehlung
Sie erhalten eine nachvollziehbare Einschätzung und einen konkreten Fahrplan. Je nach Situation empfehlen wir Verkauf, Vermietung oder einen sinnvollen Zwischenschritt, inklusive Prioritäten und nächsten Maßnahmen.
Umsetzung und Entlastung
Wir übernehmen die Vermarktung, koordinieren die Abläufe und halten Sie transparent informiert. Sie wissen jederzeit, wo wir stehen, bis alles sauber abgeschlossen ist.
Schnell und einfach informiert
Kann eine geerbte Immobilie sofort verkauft werden?
Ja, eine geerbte Immobilie kann grundsätzlich sofort verkauft werden. Voraussetzung ist, dass die Erbfolge eindeutig geklärt ist und rechtlich feststeht, wer über die Immobilie verfügen darf.
In der Praxis sind dafür vor allem folgende Punkte relevant:
- Erbnachweis: In der Regel wird ein Erbschein oder ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll benötigt. Ohne diesen Nachweis kann ein Notar den Verkauf nicht beurkunden.
- Alleinerbe oder Erbengemeinschaft: Ist nur eine Person Erbe, kann der Verkauf nach Vorlage der Unterlagen direkt vorbereitet werden. Bei einer Erbengemeinschaft müssen alle Miterben dem Verkauf zustimmen. Ohne vollständige Einigkeit ist ein Verkauf nicht möglich.
- Grundbuch: Eine Umschreibung im Grundbuch auf die Erben ist häufig sinnvoll, aber nicht in jedem Fall zwingend notwendig. Je nach Situation kann der Notar den Eigentumsübergang auch im Rahmen des Verkaufs rechtssicher regeln.
- Weitere Faktoren: Laufende Mietverhältnisse, Räumung, fehlende Objektunterlagen oder unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Familie beeinflussen oft den zeitlichen Ablauf stärker als rechtliche Fragen.
Kostenloses telefonisches Erstgespräch
Wenn Sie eine Immobilie in Nürnberg oder Umgebung geerbt haben, können Sie ein kostenloses Erstgespräch mit Jan Heinrich, Inhaber von WEGWEISER Immobilien, vereinbaren. Im Gespräch klären wir Ihre Ausgangslage und die nächsten sinnvollen Schritte.
Welche Steuern fallen an, wenn ich eine geerbte Immobilie verkaufe?
Beim Verkauf einer geerbten Immobilie können steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, allerdings nicht in jedem Fall und nicht automatisch.
Zunächst ist die Erbschaftsteuer relevant. Diese fällt unabhängig vom späteren Verkauf an, sofern der Wert der Immobilie die persönlichen Freibeträge überschreitet. Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser.
Beim eigentlichen Verkauf kann zusätzlich Spekulationssteuer anfallen. Diese betrifft den Verkaufsgewinn und ist Teil der Einkommensteuer. Entscheidend ist dabei, ob die sogenannte Spekulationsfrist eingehalten wird oder ob eine Ausnahme greift.
Keine Rolle spielt beim Erben die Grunderwerbsteuer, da diese nur beim Kauf anfällt und vom Käufer getragen wird.
Für die steuerliche Berechnung zählen unter anderem der ursprüngliche Kaufpreis des Erblassers, der Verkaufspreis sowie bestimmte anrechenbare Kosten, etwa für Renovierungen oder den Verkauf. Eine individuelle steuerliche Prüfung ist hier sinnvoll.
Wann beginnt die Spekulationsfrist bei geerbten Immobilien?
Die Spekulationsfrist beginnt bei geerbten Immobilien nicht mit dem Erbfall, sondern mit dem ursprünglichen Kaufdatum des Erblassers.
Hat der Erblasser die Immobilie bereits vor mehr als zehn Jahren erworben, ist ein Verkauf in der Regel steuerfrei. Liegt der Kaufzeitpunkt weniger als zehn Jahre zurück, kann beim Verkauf Spekulationssteuer anfallen.
Eine wichtige Ausnahme gilt bei Eigennutzung. Wurde die Immobilie vom Erblasser selbst bewohnt oder vom Erben im Jahr des Verkaufs sowie in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt, entfällt die Spekulationssteuer auch innerhalb der Zehnjahresfrist.
Diese Regelung wird häufig unterschätzt und sollte im Einzelfall genau geprüft werden.
Wie lange muss man ein geerbtes Haus behalten?
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine geerbte Immobilie über einen bestimmten Zeitraum zu behalten. Ein Verkauf ist grundsätzlich jederzeit möglich.
Relevant wird die Haltedauer vor allem aus steuerlicher Sicht. Wer vor Ablauf der Spekulationsfrist verkauft und keine Eigennutzung nachweisen kann, muss unter Umständen Steuern auf den Verkaufsgewinn zahlen. Wer steuerfrei verkaufen möchte, orientiert sich daher entweder an der Zehnjahresfrist des ursprünglichen Kaufs oder an der Eigennutzungsregelung.
Unabhängig davon spielen oft persönliche Faktoren eine Rolle, etwa laufende Kosten, der Zustand der Immobilie, familiäre Abstimmungen oder emotionale Bindungen.