
Jan Heinrich
Immobilienmakler (IHK)
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10. März 2025
Immobilienmakler (IHK)
Beim Verkauf einer Immobilie in Nürnberg stellt sich oft die Frage: Muss ich Steuern zahlen? Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, hängt von mehreren Faktoren ab. Wir erklären die wichtigsten Punkte.
Wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf verkaufen, fällt in der Regel Spekulationssteuer auf den Gewinn an. Eine Ausnahme gibt es, wenn Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst bewohnt haben.
Beispiel:
Sie kaufen 2015 eine vermietete Wohnung in Nürnberg und verkaufen sie 2024 – hier würde Spekulationssteuer fällig. Haben Sie jedoch die letzten drei Jahre selbst darin gewohnt, entfällt die Steuer.
Beim Verkauf vermieteter Objekte gilt die zehnjährige Spekulationsfrist ebenfalls. Gerade in Nürnberg, wo viele Eigentumswohnungen vermietet sind, sollten Sie frühzeitig klären, ob steuerliche Pflichten bestehen. Auch Sonderumlagen oder Rücklagen können eine Rolle spielen.
Diese Steuer zahlt in der Regel der Käufer – als Verkäufer in Nürnberg sind Sie hiervon nicht betroffen. Dennoch sollten Sie Käufer frühzeitig über die Höhe informieren, um Missverständnisse zu vermeiden.
Wir begleiten Sie nicht nur beim Verkauf selbst, sondern klären Sie transparent über mögliche steuerliche Besonderheiten auf. Wählen Sie zwischen Teilunterstützung oder Rundum-Service:
Ihr Partner und Kompass für den erfolgreichen Verkauf und die reibungslose Vermietung Ihrer Immobilien in und um Nürnberg.
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